FINANZIERUNG
Das Wohnheim ist nach SGB XII §§ 67-69 (früher BSHG § 72)
vom Landeswohlfahrtsverband Hessen anerkannt und wird durch
vereinbarte Entgeltsätze finanziert.
Der Hilfeempfänger beteiligt sich bei vorliegendem eigenen
Einkommen an den Unterbringungskosten.